Behandlung und Kosten

Die osteopatische Behandlung

Ihre erste osteopathische Behandlung beginnt mit einem ausführlichen Anamnesegespräch, bei dem wir über alle medizinisch relevanten Informationen sprechen. Für eine gründliche Befundung ist es mir wichtig, von eventuellen Vorerkrankungen, Unfällen, Medikamenteneinnahmen oder bisher durchgeführten Therapien zu erfahren.

 
Die weitere Untersuchung und Behandlung erfolgen manuell. Dabei werden die individuellen Gewebestrukturen erfasst und mögliche Dysfunktionen / Blockaden ertastet. Entsprechend des Befunds wähle ich dann die für Sie richtigen osteopathischen Techniken zur ganzheitlichen Behandlung aus und wende sie achtsam an.

 

Bitte gönnen Sie sich nach der Behandlung nach Möglichkeit etwas Ruhe, um meine Behandlung unterstützend zu begleiten.

es ist möglich, dass der Körper noch zwei bis drei Wochen auf die Behandlung reagiert.

 

Die Anzahl der Behandlungen richtet sich nach Ihren individuellen Beschwerden und Symptomen.

Behandlungskosten

Ein Behandlungstermin dauert ca. 45-60 Min. und wird in der Regel mit 80 € berechnet.

Je nach Versicherungsstatus ist eine teilweise oder vollständige Erstattung durch Ihre Kasse möglich. Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH).

Viele gesetzliche Krankenversicherungen gewähren Zuschüsse für osteopathische Behandlungen. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse.

Private Versicherungen, Beihilfestellen und Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen erstatten die Kosten in aller Regel vollständig oder zu großen Teilen.

Informationen finden Sie hier:

 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, das ich nicht rechtzeitig abgesagte Termine in Rechnung stellen muss.

Qualitätssicherung

Die Osteopathie zählt in Deutschland zur Heilkunde. Die Heilkunde dürfen nach deutschem Recht der Arzt und der Heilpraktiker ausüben. Die Ausbildung in Osteopathie ist in Deutschland gesetzlich nicht geregelt und es gibt keinen eigenen Berufsstand Osteopath/in.

 

Therapeuten mit einer Stundenzahl von 1350 Stunden, erworben in einer fünfjährigen berufsbegleitenden Weiterbildung in Osteopathie, haben die Möglichkeit, Mitglied im Verband der Osteopathen e.V.- VOD - zu werden, der durch Zertifizierungen dafür sorgt, dass seine Mitglieder ausreichend aus- und fortgebildet sind. 

Ich bin Mitglied im VOD, und erfülle die rechtlichen Voraussetzungen zur Ausübung der Osteopathie und zur Kostenerstattung durch die Krankenkassen.