Ein Behandlungstermin dauert ca. 45-60 Min. und wird in der Regel mit 80 € berechnet.
Je nach Versicherungsstatus ist eine teilweise oder vollständige Erstattung durch Ihre Kasse möglich. Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage des
Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH).
Viele gesetzliche Krankenversicherungen gewähren Zuschüsse für osteopathische Behandlungen. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse.
Private Versicherungen, Beihilfestellen und Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen erstatten die Kosten in aller Regel vollständig oder zu großen
Teilen.
Informationen finden Sie
hier:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, das ich nicht rechtzeitig abgesagte Termine in Rechnung stellen muss.
Qualitätssicherung
Die Osteopathie zählt in Deutschland zur Heilkunde. Die Heilkunde dürfen nach deutschem Recht der Arzt und der Heilpraktiker ausüben. Die Ausbildung in Osteopathie ist in
Deutschland gesetzlich nicht geregelt und es gibt keinen eigenen Berufsstand Osteopath/in.
Therapeuten mit einer Stundenzahl von 1350 Stunden, erworben in einer fünfjährigen berufsbegleitenden Weiterbildung in Osteopathie, haben die Möglichkeit, Mitglied im Verband
der Osteopathen e.V.- VOD - zu werden, der durch Zertifizierungen dafür sorgt, dass seine Mitglieder ausreichend aus- und fortgebildet
sind.
Ich bin Mitglied im VOD, und erfülle die rechtlichen Voraussetzungen zur Ausübung der Osteopathie und zur Kostenerstattung durch die Krankenkassen.